AGB’s NENNECKE & HAPKE GOAT.kitchen GbR
Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der GOAT.kitchen GbR gelten nur für deren
Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und Partyserviceleistungen, d.h. ausschließlich in Hinblick auf die
Lieferung von Getränken und Speisen, die Anmietung bzw. den Verleih von Partyzubehör, sonstige Partyservice und/
oder Partypersonaldienstleistungen und die Vermittlung eines Warenbezuges bzw. der Dienstleistungen von
Drittanbietern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt GOAT.kitchen GbR nicht an, diesen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
Vertragspartein, -abschluss
Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebots durch den Veranstalter gegenüber
der GOAT.kitchen GbR zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf
die GOAT.kitchen GbR über.
Leistung
Unser Leistungsumfang ist dem jeweiligen Auftrag des Kunden zu entnehmen. Der Auftrag ist Bestandteil dieser
Vereinbarung. Eventuelle Änderungen die im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch
eventuelle Wünsche des Kunden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die GOAT.kitchen GbR.
Produkte und Partyserviceleistungen der GOAT.kitchen GbR und den ausgewiesenen Preisen, werden allgemeine
Qualitätskriterien mittlerer Art und Güte und eine für Events allgemein übliche Durchschnittsgesamtmenge je
Veranstaltungsnehmer zugrunde gelegt, die von GOAT.kitchen GbR nach billigem Ermessen je Buchung jeweils
festgelegt wird.
GOAT.kitchen GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit und sofern GOAT.kitchen GbR im Rahmen ihrer
Produktpräsentation mehr gängige Buffets offeriert oder die Ausrichtung eines Buffets Vertragsgegenstand ist,
grundsätzlich die Anzahl Veranstaltungsteilnehmer entspricht, sondern von GOAT.kitchen nach billigem Ermessen –
in Hinblick auf eine angemessene Gesamtverzehrmenge pro Person – festgelegt wird.
Soweit und sofern der Auftraggeber den Wunsch hat, dass bei jedem Buffetgang bzw. Gericht eines Buffets die
Anzahl der Portionen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen soll, hat er dies im Rahmen seiner
buchung audrücklich anzumerken. Eine derartige Leistungsänderung erhöht den Buffetpreis/Person, der von den
Vertragsparzein im Rahmen des Vetrages vorher schriftlich festzulegen ist.
Preise-Zahlungen
Die Preise sind freibleibend aus den jeweiligen Angebot zu entnehmen. Eine Preiserhöhung durch uns ist
berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erheblich erhöhen und
zwischen Zustandekommen des Vertrages mehr als 4 Monate liegen.
Nach Vertragsabschluss bei einem Auftragsvolumen über netto 2.500,00 ist eine Anzahlung von 70 % des
Auftragswertes in bar / per Überweisung zu zahlen. Der Restbetrag von 30 % ist nach Veranstaltung bar / per
Überweisung zu zahlen. Sollte die Anzahlung nicht nach 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf dem Bankkonto der
GOAT.kitchen GbR eingegangen sein ist dieser Vertrag nichtig.
Soweit und sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Versug kommt, kann die
GOAT.kitchen GbR mit der zweiten schriftlichen Mahnung als Verwaltungspauschale eine Mahngebühr von 30 €
erheben. Der Auftraggeber hat anfallende Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an die GOAT.kitchen GbR – zusammen
mit dem rückständigen Bruttoentgelten – zu entrichten.
Rücktritt – Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei der GOAT.kitchen GbR. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom
Vertrag zurück, so kann die GOAT.kitchen GbR Ersatz verlangen. Es entstehen je nach Eingang der
Rücktrittserklärung folgende Gebühren in %:
bei mehr als 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10 %.
Ab unter 60 Tage vor Leistungsbeginn 25 % vom Auftragswert.
Ab unter 20 Tage vor Leistungsbeginn 80 % vom Auftragswert und 7 Tage vor Leistungsbeginn 100 % vom
Auftragswert.
Die Gästezahl kann bis zu fünf Tage vor Veranstaltung geändert und angepasst werden. Alle Teilnehmerzahlen die
unter fünf Tagen geändert werden können nicht können nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt Preis und Menge
der Speisen wie vereinbart.
Soweit und sofern die GOAT.kitchen GbR Verträge mit Dritten, z.B. Künstlern, Zeltaufstellern, DJ ́ s etc. lediglich
vermittelt, richten sich die für den Auftraggeber maßgeblichen Rücktrittsregelungen ausschließlich nach dem von
ihm mit diesen Dritten abgeschlossen Verträgen.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen ist vorher abzusprechen mit der GOAT.kitchen GbR. Bei mitgebrachten Getränken
kann ein Korkgeld erhoben werden.
Vermietete Ausstattungsartikel
Ausstattungsartikel dürfen von dem Auftraggeber nur zum vertragsmäßigen Zweck genutzt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GOAT.kitchen GbR Beschädigung oder den Verlust von Ausstattungsartikeln
der GOAT.kitchen GbR unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Bruttowiederbeschaffungswert beschädigter oder
fehlender Ausstattungsartikel zu erstatten.
Die GOAT.kitchen GbR unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von durch sie bzw. ihre
Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden Dritter. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es der GOAT.kitchen
GbR möglich, ist den jeweiligen Schaden, aufgrund einer seitens des Auftraggebers gegenüber der GOAT.kitchen
GbR erfolgten unverzüglich Schadensanzeige, ebenfalls dem Versicherer unversüglich anzuzeigen.
Die Ausstattungsartikel müssen vom Auftraggeber zur Abholung am vereinbarten Abholtag in Artikelchargen
geordnet bereitgestellt werden. Das Equiptment und Geschirr ist von Speiseresten befreit bereitzustellen.
Die Kosten für die Endreinigung übernimmt die GOAT.kitchen GbR. Diese sind mit der Zahlung der Vereinbarten
Bruttoentgelte abgegolten.
Lieferung
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel unverzüglich zu untersuchen.
Bei Lieferungen von Ware, die einen Sachmangel aufweist und/oder bei schuldhaft fehlerhaften Dienstleistungen
der GOAT.kitchen GbR stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, wobei sich die GOAT.kitchen GbR
vorbehält, bei Schäden, die auf angeblich fehlerhafte Dienstleistungen beruhen, den Exculpationsbeweis zu führen.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der gelieferten Waren oder mangelhafter Dienstleistungen sind
ausgeschlossen, wenn deren Mängel nicht unverzüglich, d.h. binnen einer angemessenen Frist nach Erhalt der
Ware, schriftlich angezeigt und der GOAT.kitchen GbR die Möglichkeit zur Nachbesserung, zumutbaren
Nacherfüllung bzw. Fehlerbeseitigung – binnen einer angemessenen Frist eröffnet wird.
Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zu einem vorher vertraglich vereinbarten
Liefertermin.
Bei einem vertraglich vereinbarten Liefertermin handelt es sich nur dann um einen Fixtermin, wenn dies vorher
schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten ist der Liefertag verbindlich, nicht jedoch der angekündigte Zeitpunkt
(Uhrzeit) der Lieferung, da trotz größter Sorgfalt insbesondere verkehrstechnische bedingte Zeitverzögerungen
unvermeidbar sind. Bei angekündigten Lieferzeitpunkten muss der Auftraggeber eine Überschreitungszeitspanne
von mindestens 60 Minuten einkalkulieren.
Datenverarbeitung
Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass die GOAT.kitchen GbR die ihr anvertrauten
personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen,
insbesondere des Bundedatenschutzgesetzes, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.
Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Auftraggebers
enthalten.
Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich Speicherung seiner Daten widerrufen und/oder die
Berichtung von gespeicherter Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei der GOAT.kitchen einsehen bzw.
über Datenauskunft wird schriftlich erteilt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen eines Vertrages zwischen der GOAT.kitchen GbR und dem Auftraggeber ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies – soweit gesetzlich zulässig – die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht.